Pflegeberatung
Erfahrene Fachkräfte geben wichtige Tipps
Pflegebedürftige Personen, die zuhause versorgt werden, erhalten Pflegegeld. Wenn kein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist (Kombinationsleistung), sieht der Gesetzgeber vor, dass regelmäßig Beratungen durch Fachkräfte stattfinden. Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Pflegekasse. Diese Verpflichtung gilt auch für Pflegegeldbezieher, die bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrages zur Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden individuell beraten und können Fragen zu allen Themen rund um die Pflege stellen. Erfahrene Fachkräfte geben hilfreiche Tipps und Informationen, um die Pflege und Versorgung erleichtern. Wie häufig die Beratungsbesuche durchgeführt werden müssen, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgegeben, für Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 ein vierteljährlicher.
Wichtig: Die vorgeschriebenen Besuche müssen stattfinden und nachgewiesen werden, sonst wird das Pflegegeld nicht ausgezahlt. Wir beraten Sie umfangreich und individuell abgestimmt auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse.
Selbstverständlich ist unser Beratungsangebot kostenlos und völlig unverbindlich!